Allgemeine Geschäftsbedingungen der DigiSoft - Schröder GbR

§ 1 Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der DigiSoft – Schröder GbR – nachfolgend DigiSoft. Dies gilt auch dann, wenn DigiSoft den Kunden bei Folgegeschäften nicht auf diese AGB hinweist. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

 

§ 2 Vertragsabschluß

1. Angebote / Kostenvoranschläge von DigiSoft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich nicht aus dem Angebot / Kostenvoranschlag ausdrücklich etwas anderes ergibt.

2. Kundenaufträge gelten als Angebote im Rechtssinne; der Vertrag kommt erst mit Bestätigung des Vertrages zustande.

3. Von den AGB abweichende Abreden sind nur gültig, wenn sie DigiSoft schriftlich bestätigt hat.

4. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

 

§ 3 Preise

1. Alle Preise gelten in Euro, für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB inklusive Umsatzsteuer, für Nicht-Verbraucher zuzüglich Umsatzsteuer.

2. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Rechnung über eine fällige Forderung diese in voller Höhe zahlt. (Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.) Der Aufwand für Mahnschreiben nach Verzugseintritt kann pauschal mit Euro 5,00 pro Mahnschreiben berechnet werden.

 

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten

1. Sofern und soweit DigiSoft die Ware oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von DigiSoft unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch DigiSoft verschuldet.

2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Zahlung.

3. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei DigiSoft ein. Kommt DigiSoft mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 5 Gewährleistung & Rückgaberecht

1. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre auf Neuwaren und ein Jahr auf Gebrauchtwaren. Die Gewährleistung für Gebrauchtwaren ist ausgeschlossen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Die Gewährleistung beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden. § 478 BGB bleibt unberührt

2. Falls Hersteller eine von der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung unabhängige Herstellergarantie abgeben, wird DigiSoft daraus nicht verpflichtet. Für die Modalitäten einer Herstellergarantie sind die Hersteller verantwortlich.

3. Sofern DigiSoft DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien oder Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware macht, dienen diese lediglich zur Beschreibung. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. DigiSoft ist nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus den §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.

5. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist DigiSoft nach ihrer Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Mehrkosten, die darauf beruhen, daß die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt der Kunde.

6. Kommt DigiSoft einer Gewährleistungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, steht dem Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware, es sei denn, die teilweise Aufrechterhaltung des Vertrages wäre für den Kunden nicht zumutbar.

7. Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann DigiSoft eine Aufwandgebühr für Prüfung und Tests erheben. Frachtkosten sind zusätzlich zu ersetzen.

8. Die Verpackung ist Bestandteil der Lieferung und muß bei Gewährleistungsansprüchen zusammen mit der reklamierten Ware DigiSoft übergeben werden. Die Verpackung ist deshalb erforderlich, weil DigiSoft sonst selbst die beanstandete Ware bei ihrem Lieferanten nicht reklamieren kann.

9. Nach § 312 b BGB unterliegt DigiSoft nicht dem Fernabsatzgesetz und bietet keine Rückgabe oder einen Widerruf auf gelieferte Ware an.

 

§ 6 Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art - auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn DigiSoft oder ihre Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch DigiSoft handelt.

2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.

3. In jedem Fall ist die Haftung von DigiSoft für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, daß diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, die DigiSoft bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die DigiSoft kannte oder hätte kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter von DigiSoft.

5. Für Software und Daten gilt ein Gewährleistungsausschluß, da diese häufig durch Hardware- oder Bedienungsfehler von Kunden zerstört werden. Der Kunde ist für die Datensicherung selbst verantwortlich. Die Haftung für Verschulden bleibt unberührt, ist jedoch nach den vorstehenden Ziffern beschränkt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die DigiSoft gegen den Kunden zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich DigiSoft das Eigentum an allen gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. bei Pfändungen) wird der Kunde auf das Eigentum von DigiSoft hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug -ist DigiSoft berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzuholen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch DigiSoft liegt – wenn nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – der Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 8 Zahlung

1. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich DigiSoft vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.

2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DigiSoft berechtigt, Verzugszinsen von sechs Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht im Einzelfall DigiSoft einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

§ 9 Datenschutz

1. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, daß DigiSoft in dem durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen personenbezogenen Daten ihrer Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt, die für die Begründung und Änderung der Kundenverträge erforderlich sind (Bestandsdaten). Dazu gehören z.B. Name und Anschrift.

2. Soweit sich DigiSoft Dritter zur Leistungserbringung bedient, ist DigiSoft berechtigt, die Teilnehmerdaten in dem erforderlichen Umfang offen zu legen.

3. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben.

 

§ 10 Geltendes Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen DigiSoft und seinen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.

 

§ 11 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von DigiSoft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

§ 12 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.